Der kostenlos Weg der Altfahrzeugentsorgung

Kennen Sie nicht auch das Problem? Was machen Sie mit Ihrem alten Auto, wenn es nicht mehr fährt und nicht mehr verkäuflich ist? Einfach irgendwo abstellen? Großen Anteil an der Entstehung solcher Umweltsünden hat die Automobilindustrie: schließlich redet sie jedem von uns ein, dass die Autoentsorgung teuer ist - und wer will schon freiwillig eine teure Entsorgung bezahlen?

Autoentsorgung darf den Verbraucher per Gesetz nichts kosten

Dabei nutzt die Automobilindustrie die Unwissenheit des Verbrauchers aus: ist Ihnen bekannt, dass die Automobilhersteller ihre eigenen Produkte kostenfrei zurücknehmen müssen? Aufklärung hierzu gibt das neue Altfahrzeug-Gesetz: seit dem 01. Juli 2002 gilt in Deutschland das Altfahrzeug-Gesetz. Wenn man folgende Spielregeln einhält, muss der Hersteller das Auto kostenfrei entsorgen.

Das Altfahrzeug muss nach den Bestimmungen des deutschen Zulassungsverfahrens zugelassen sein oder zugelassen gewesen sein muss mindestens einen Monat vor der Stilllegung wie in 1 genannte zugelassen worden sein darf nicht von wesentlichen Bauteilen oder Komponenten befreit worden sein insbesondere von Antrieb, Karosserie, Fahrwerk, Katalysator oder elektronischen Bauteilen für die Fahrzeugfunktionen darf nicht vermüllt sein muss mit dem Fahrzeugbrief zusammen abgegeben werden

Nachweis über die Autoentsorgung gibt der Verwertungsnachweis, welchen die Verwertungsstellen ausgeben. Der richtige Weg ist also beschritten - Autoverschrottung ist für den Verbraucher kostenfrei. Das Ziel des Weges kann aber nur die völlige Kostenfreiheit für den Verbraucher bedeuten - es genügt, den Entsorgungsanteil im Neuwagenpreis einkalkuliert mit zu bezahlen - im Supermarkt stellt man sich schließlich auch nicht ein zweites Mal an die Kasse an.

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